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   BPatG, 21.12.2011 - 29 W (pat) 99/11   

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BPatG, 21.12.2011 - 29 W (pat) 99/11 (https://dejure.org/2011,1866)
BPatG, Entscheidung vom 21.12.2011 - 29 W (pat) 99/11 (https://dejure.org/2011,1866)
BPatG, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - 29 W (pat) 99/11 (https://dejure.org/2011,1866)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundespatentgericht PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 8 Abs 2 Nr 1 MarkenG, § 8 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 50 Abs 1 MarkenG, § 54 MarkenG
    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Volks.Inspektion (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - ständige Präsenz einer Vielzahl von gleichartig aufgebauten Wort-Bild-Zeichen aus der "Volks"-Markenfamilie auf dem deutschen Markt ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterscheidungskraft einer das Wort "Volksinspektion" beinhaltenden Wort-/Bildmarke hinsichtlich einer Eintragung für die Klassen 35, 37 und 38

  • online-und-recht.de

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Volks.Inspektion (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - ständige Präsenz einer Vielzahl von gleichartig aufgebauten Wort-Bild-Zeichen aus der "Volks"-Markenfamilie auf dem

  • rewis.io

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Volks.Inspektion (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - ständige Präsenz einer Vielzahl von gleichartig aufgebauten Wort-Bild-Zeichen aus der "Volks"-Markenfamilie auf dem deutschen Markt ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "Volks.Inspektion (Wort-Bild-Marke)" - Unterscheidungskraft - kein Freihaltungsbedürfnis - ständige Präsenz einer Vielzahl von gleichartig aufgebauten Wort-Bild-Zeichen aus der "Volks"-Markenfamilie auf dem deutschen Markt ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BPatG, 24.03.2011 - 29 W (pat) 195/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Volks.Tippschein (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 21.12.2011 - 29 W (pat) 99/11
    Zur Begründung hat sie ausgeführt, unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des 29. Senats zu den sog. "Volks"-Marken (vgl. u. a. BPatG 29 W (pat) 195/10 - Volks-Tippschein; 29 W (pat) 211/10 - Volks-Wäsche) könne der angegriffenen Marke in ihrer Gesamtheit das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden.

    Zur Begründung verweist sie - ergänzend zu ihrem Vorbringen im Amtsverfahren - auf ihren Vortrag in den beim 29. Senat seit Ende 2010 anhängig gewesenen 18 parallelen (einseitigen) Beschwerdeverfahren zu den sog. "Volks-Marken", die jeweils Erfolg hatten, d. h. zu einer Aufhebung der die Anmeldung zurückweisenden Beschlüsse des DPMA führten (u. a. BPatG 29 W (pat) 195/10 - Volks-Tippschein).

    In der mündlichen Verhandlung vom 21. Dezember 2011 wurden aus dem Verfahren 29 W (pat) 195/10 (Volks-Tippschein) verschiedene - von der dortigen Beschwerdeführerin (= hiesige Beschwerdegegnerin) vorgelegte - Unterlagen eingeführt (vgl. im Einzelnen hierzu das Protokoll Bl. 87/88 GA).

    Die Beschwerdegegnerin hat glaubhaft dargelegt, dass sie von September 2002 bis Februar 2011 im Rahmen der crossmedialen Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen insgesamt 122 sog. "Volks-Aktionen" durchgeführt hat, die jeweils wenige Wochen angedauert haben (vgl. Übersicht "Volks-Aktionen" - Stand 7. Februar 2011, Anlage zum Protokoll der mündlichen Verhandlung vom 9. Februar 2011 im Verfahren 29 W (pat) 195/10, dort Bl. 173/174 GA).

    Die Absatzzahlen der bis Februar 2011 durchgeführten "Volks-Aktionen" belaufen sich auf insgesamt über ... Millionen Euro (vgl.Anlage H 8 zum Schriftsatz vom 19. November 2010, Bl. 69/70 GA 29 W (pat) 195/10), insgesamt sind rund ... Millionen "Volks-Produkte"verkauft worden, d. h. im Durchschnitt hat jeder zweite Bundesbürger ein solches Produkt erworben.

    Die Bewerbung von verschiedenen "Volks-Produkten" ergibt sich ebenfalls aus den von der Beschwerdegegnerin in dem Verfahren 29 W (pat) 195/10 vorgelegten und in das hiesige Verfahren eingeführten Unterlagen (Anzeigen zu verschiedenen "Volks-Aktionen", Anlage H 12 zum Schreiben vom 7. Februar 2011, Bl. 152 - 161 GA 29 W (pat) 195/10, und Anlage H 17 zum Schriftsatz vom 14. März 2011, Bl. 218 - 235 GA 29 W (pat) 95/10; Pressestimmen zu den Volks-Produkten, Anlage zum o. g. Protokoll, Bl. 175 GA 29 W (pat) 195/10) und ist dem Senat auch aus eigener Wahrnehmung in den Medien bekannt.

    - Der jeweils gut sichtbare Hinweis in den Anzeigen und auf den Waren, dass es sich um "Eine gemeinsame Volks-Aktion von ... (dem jeweiligen Kooperationspartner und ) Bild.de" handelt (vgl. zu den obigen Ausführungen insgesamt die Anzeigen zu verschiedenen Volks-Aktionen, Bl. 152 - 169 und Bl. 218 - 235  GA 29 W (pat) 195/10, sowie die Pressestimmen zu den Volks-Produkten S. 13, 17, 18, 20, 24, 28, 30, 32, 34, 36, 38, 58, Anlage zum o. g. Protokoll, Bl. 175 GA 29 W (pat) 195/10).

  • BGH, 31.03.2010 - I ZB 62/09

    Marlene-Dietrich-Bildnis II

    Auszug aus BPatG, 21.12.2011 - 29 W (pat) 99/11
    a) Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, welches die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2008, 608, 611 Rdnr. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2010, 825, 826 Rdnr. 13 -Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2006, 850, 854 Rdnr. 18 - FUSSBALL WM 2006).

    fff) Darüber hinaus ist auch bei den zur Kennzeichnung der beanspruchten Dienstleistungen praktisch bedeutsamen und naheliegenden Verwendungsmöglichkeiten der angegriffenen Marke auf Gegenständen, die bei der Erbringung der fraglichen Dienstleistungen zum Einsatz gelangen, wie insbesondere auf der Berufskleidung, auf Geschäftsbriefen und -papieren, Prospekten, Preislisten, Rechnungen, Ankündigungen und Werbedrucksachen, anzunehmen, dass der angesprochene Verkehr das Zeichen ohne weiteres als Marke versteht (BGH GRUR 2010, 825 Rdnr. 21 f. - Marlene-Dietrich-Bildnis II).

  • EuGH, 21.01.2010 - C-398/08

    Audi / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 21.12.2011 - 29 W (pat) 99/11
    Die ständige Präsenz einer Vielzahl von - insbesondere hinsichtlich Layout, Design, Farbgebung und Struktur - gleichartig aufgebauten Wort-/Bildzeichen aus der "Volks"-Markenfamilie auf dem deutschen Markt seit nunmehr mindestens sieben Jahren rechtfertigt den Schluss, dass sich der Verkehr inzwischen an diese Art der Aufmachung als Kennzeichnung der jeweiligen Produkte gewöhnt hat und darin einen betrieblichen Herkunftshinweis sieht (EuGH GRUR 2010, 228 Rdnr. 59 - Vorsprung durch Technik).
  • BPatG, 20.07.2011 - 29 W (pat) 95/10

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "PitLANE24 (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 21.12.2011 - 29 W (pat) 99/11
    Die Bewerbung von verschiedenen "Volks-Produkten" ergibt sich ebenfalls aus den von der Beschwerdegegnerin in dem Verfahren 29 W (pat) 195/10 vorgelegten und in das hiesige Verfahren eingeführten Unterlagen (Anzeigen zu verschiedenen "Volks-Aktionen", Anlage H 12 zum Schreiben vom 7. Februar 2011, Bl. 152 - 161 GA 29 W (pat) 195/10, und Anlage H 17 zum Schriftsatz vom 14. März 2011, Bl. 218 - 235 GA 29 W (pat) 95/10; Pressestimmen zu den Volks-Produkten, Anlage zum o. g. Protokoll, Bl. 175 GA 29 W (pat) 195/10) und ist dem Senat auch aus eigener Wahrnehmung in den Medien bekannt.
  • BPatG, 24.03.2011 - 29 W (pat) 211/10

    Markenbeschwerdeverfahren - "Volks.Wäsche (Wort-Bild-Marke)" -

    Auszug aus BPatG, 21.12.2011 - 29 W (pat) 99/11
    Zur Begründung hat sie ausgeführt, unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des 29. Senats zu den sog. "Volks"-Marken (vgl. u. a. BPatG 29 W (pat) 195/10 - Volks-Tippschein; 29 W (pat) 211/10 - Volks-Wäsche) könne der angegriffenen Marke in ihrer Gesamtheit das erforderliche Mindestmaß an Unterscheidungskraft nicht abgesprochen werden.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-363/99

    Koninklijke KPN Nederland

    Auszug aus BPatG, 21.12.2011 - 29 W (pat) 99/11
    Wortmarken besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 15.07.2010 - I ZR 57/08

    Goldhase II

    Auszug aus BPatG, 21.12.2011 - 29 W (pat) 99/11
    Die Bedeutung, die einem einzelnen Bestandteil für den Gesamteindruck eines mehrgliedrigen Zeichens zukommt, hängt maßgeblich auch davon ab, in welcher Beziehung er innerhalb der konkreten Gestaltung des jeweiligen Gesamtzeichens zu den übrigen Zeichenbestandteilen steht (BGH GRUR 2011, 148 - Goldhase II).
  • BGH, 22.01.2009 - I ZB 52/08

    DeutschlandCard

    Auszug aus BPatG, 21.12.2011 - 29 W (pat) 99/11
    Wortmarken besitzen dann keine Unterscheidungskraft, wenn ihnen die maßgeblichen Verkehrskreise lediglich einen im Vordergrund stehenden beschreibenden Begriffsinhalt zuordnen (vgl. u. a. EuGH GRUR 2004, 674, 678 Rdnr. 86 - Postkantoor; BGH GRUR 2001, 1153 - anti KALK; GRUR 2005, 417, 418 - BerlinCard; a. a. O. Rdnr. 19 - FUSSBALL WM 2006; GRUR 2009, 952, 953 Rdnr. 10 - DeutschlandCard) oder wenn diese aus gebräuchlichen Wörtern oder Wendungen der deutschen Sprache oder einer geläufigen Fremdsprache bestehen, die - etwa wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung oder in den Medien - stets nur als solche und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden werden (vgl. u. a. BGH GRUR 2001, 1043, 1044 - Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice; a. a. O. - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 21.02.2008 - I ZB 24/05

    VISAGE

    Auszug aus BPatG, 21.12.2011 - 29 W (pat) 99/11
    Es bedarf vielmehr eines auffallenden Hervortretens der grafischen Elemente, um sich dem Verkehr als Herkunftshinweis einzuprägen (BGH a. a. O. 1153, 1154 - anti Kalk; GRUR 2008, 710, 711 Rdnr. 20 - VISAGE).
  • EuGH, 08.05.2008 - C-304/06

    Eurohypo / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 -

    Auszug aus BPatG, 21.12.2011 - 29 W (pat) 99/11
    a) Unterscheidungskraft im Sinne des § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG ist die einem Zeichen innewohnende (konkrete) Eignung, vom Verkehr als Unterscheidungsmittel aufgefasst zu werden, welches die in Rede stehenden Waren oder Dienstleistungen als von einem bestimmten Unternehmen stammend kennzeichnet und diese Waren oder Dienstleistungen somit von denjenigen anderer Unternehmen unterscheidet (EuGH GRUR 2008, 608, 611 Rdnr. 66 f. - EUROHYPO; BGH GRUR 2010, 825, 826 Rdnr. 13 -Marlene-Dietrich-Bildnis II; GRUR 2006, 850, 854 Rdnr. 18 - FUSSBALL WM 2006).
  • BGH, 15.01.2009 - I ZB 30/06

    STREETBALL

  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

  • BPatG, 16.06.2008 - 27 W (pat) 32/08
  • BGH, 16.12.2004 - I ZB 12/02

    BerlinCard

  • BGH, 21.06.1990 - I ZB 11/89

    "NEW MAN"; Unterscheidungskraft einer ausländischen Marke

  • BGH, 10.06.2010 - I ZB 39/09

    Buchstabe T mit Strich

  • BGH, 28.06.2001 - I ZB 58/98

    Anti KALK; Unterscheidungskraft einer farbigen Bildmarke mit Wortfolge

  • BGH, 17.05.2001 - I ZB 60/98

    Gute Zeiten - Schlechte Zeiten; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

  • BGH, 11.05.2000 - I ZB 22/98

    RATIONAL SOFTWARE CORPORATION; Betrachtung einer aus einer Wortfolge bestehenden

  • BGH, 27.04.2006 - I ZB 96/05

    FUSSBALL WM 2006

  • EuGH, 15.09.2005 - C-37/03

    BioID / HABM - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe b

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